Die bayerischen Bildungszentren im ländlichen Raum werden für ihre beruflichen und personalen Bildungsangebote nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG) gefördert. Der Vorstand stellt die Anträge für Fördermittel, verwaltet die Gelder, leitet sie an die Bildungszentren weiter und erstellt die Verwendungsnachweise.